Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund, klimafreundlich und schnell. Daher macht es Sinn, Kinder bis 8 Jahre auf ihrem Schulweg mit dem Rad zu begleiten, bis sie den Verkehr richtig einschätzen können. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Fußweg fahren, außer ein Radweg ist vorhanden, der baulich von der Straße getrennt ist. Werden sie von einer Aufsichtsperson begleitet, darf auch diese den Fußweg benutzen. Acht und neunjährige Kinder dürfen frei zwischen Radweg und Fußweg wählen – ab 10 Jahren müssen sie den Fahrradweg benutzen.
Üben mit Spaß – auf der Straße und im Grünen
Damit das Radfahren sicher Spaß macht: Fahren Sie oft gemeinsam mit Ihrem Kind in Ihr er Freizeit mit dem Rad und erklären Sie ihm die Verkehrsregeln vor Ort. Wählen Sie Strecken mit wenig Verkehr und sicheren Übergängen. Bringen Sie ihrem Kind bei, einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos zu halten – für den Fall, dass eine Autotür plötzlich geöffnet wird. Zeigen Sie ihm, wie es an Torausfahrten anhält und prüft, dass kein Auto kommt und es sicher weiterfahren kann. Fahren Sie gemeinsam die grünen, schönen Strecken, auf denen Radfahren besonders Spaß macht.